Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIKO-NET GmbH für Richtfunk-Privatkundenprodukte
Stand: Juli 2019
1 Geltungsbereich/Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der MIKO NET GmbH, Allermöher Deich 451, 21037 Hamburg (im Folgenden „MIKO NET“ genannt) und dem Kunden.
2 Vertragsschluss
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit Zugang einer Auftragsbestätigung von MIKO NET GmbH beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande.
3 Datenschutz
MIKO NET wird zur Vertragsdurchführung und Abwicklung personenbezogene Daten erheben. Über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Kunden, zu deren grundlegenden Verarbeitungstatbeständen sowie über seine Gestaltungs- und Wahlrechte informiert MIKO NET in seiner Datenschutzerklärung.
4 Leistungen von MIKO NET
- 4.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
- 4.2 MIKO NET ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.
- 4.3 MIKO NET ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
- 4.4 MIKO NET ist in der Wahl der technischen Mittel frei, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. MIKO NET ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von MIKO NET gegenüber dem Kunden nicht verändert werden. Bei einer Änderung der vertraglichen Leistungspflichten von MIKO NET gegenüber dem Kunden, gilt Ziffer 12.2.
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- 5.1 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen nicht missbräuchlich sondern nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen nutzen. Er hat insbesondere jede Maßnahme zu unterlassen, die zu einer Bedrohung, Belästigung, Schädigung oder anderweitigen Verletzung der Rechte Dritter (einschl. Urheberrechte) führt oder eine solche unterstützt. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unverlangte und unerwünschte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
- 5.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet,
- a. persönliche Zugangsdaten und Nutzerkennungen wie z.B. PIN, PUK, PKK oder sonstige Kennwörter geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen wenn die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
- b. jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung und seiner angegebenen E-Mail Adresse(n) und Mobilfunkrufnummer(n) unverzüglich mitzuteilen,
- c. etwaige Marken-, Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke nicht zu verändern oder zu entfernen,
- d. sicherzustellen, dass alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss nur von MIKO NET oder nachweislich autorisierten Dritten ausgeführt werden,
- e. von MIKO NET überlassene Software nur nach der im Vertrag vorgesehenen Weise in unveränderter Form zu nutzen und diese insbesondere nicht zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, zu verändern, zu dekompilieren oder umzuwandeln (Reverse-Engineering), sofern dies nicht aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen unabdingbar vorgesehen ist,
- f. MIKO NET Zugang zu seinen Räumlichkeit zu gewähren, soweit dies z.B. für Installationsarbeiten erforderlich ist,
- g. elektrische Energie für den Betrieb der überlassenen Geräte auf eigene Kosten bereitzustellen und
- h. die dem Kunden überlassenen technischen Geräte ausschließlich an der vereinbarten Anschlussadresse zu nutzen.
- 5.4 Stellt MIKO NET dem Kunden Telefondienstleistungen unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung (z.B. im Rahmen einer Flatrate), wird der Kunde diese nur zum Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, nicht unternehmerisch i. S. v. § 14 BGB, nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing-Aktionen und nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) um diese an Dritte weiter zu veräußern oder, bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält.
- 5.5 Stellt MIKO NET dem Kunden Software zur Verfügung, obliegt es dem Kunden, alle auf seinem Endgerät vorhandenen Daten zu sichern. Die Sicherungsintervalle sind so zu wählen, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
6. Überlassung an Dritte
- 6.1 Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von MIKO NET den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen.
- 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstanden sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann.
7 Zahlung / Rechnungseinwendungen / Aufrechnung
- 7.1 Die vom Kunden zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen. Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung anteilig für den Rest des Monats zu zahlen; entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
- 7.2 MIKO NET rechnet in der Regel monatlich ab. Rechnungen können nicht berechnete Beträge aus Vormonaten enthalten. MIKO NET behält sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen, z.B. bei geringen Rechnungsbeträgen. Bestehen mehrere Verträge mit dem Kunden, kann MIKO NET alle Leistungen in einer einheitlichen Rechnung abrechnen.
- 7.3 Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird das Entgelt vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen. Über Höhe und Zeitpunkt des Einzuges wird der Kunde in seiner Rechnung informiert. Erfolgt der Einzug vom Konto eines Dritten, wird der Kunde den Kontoinhaber unverzüglich nach Zugang der Rechnung über Zeitpunkt und Höhe des angekündkigten Lastschrifteinzuges informieren. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann MIKO NET eine Kostenpauschale von € 5,00 geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist. MIKO NET bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
- 7.4 Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form in einem passwortgeschützten elektronischen Rechnungspostfach oder - ausgenommen bei Vertragsschluss über das Internet - wahlweise auch per Post. Über den Eingang einer neuen Rechnung im Rechnungspostfach wird der Kunde per E-Mail und/ oder per SMS informiert.
- 7.5 Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen einzelne, in der Rechnung gestellte Forderungen erheben. Die abgerechneten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden a) Verkehrsdaten nicht gespeichert oder b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft MIKO NET weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
- 7.6 Der Kunde kann gegen Forderungen von MIKO NET nur aufrechnen, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
8 Laufzeit / Kündigung
- 8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- 8.2 Zusätzliche Leistungen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gesondert gekündigt werden, soweit für die zusätzliche Leistung eine Mindestlaufzeit vereinbart ist jedoch erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit. Sie enden automatisch bei Beendigung des Vertrages über die Standardleistungen.
- 8.3 Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Kündigt MIKO NET das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, kann MIKO NET Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.
- 8.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
9 Sperre
Die Befugnis von MIKO NET, die Erbringung der vertraglichen Leistungen wegen Zahlungsverzuges des Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Trotz einer Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grundpreise zu zahlen.
10 Haftung
Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von MIKO NET auf einen Jahresumsatz des Kunden beschränkt. Mittelbare Schäden sind von der Haftung insofern nicht miterfasst. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11 Preisanpassungen
- 11.1 MIKO NET ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
- 11.2 Dem Kunden steht bei jeder Preisanpassung ein Widerspruchsrecht zu, welches er innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisanpassung geltend machen kann.
- 11.3 Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Preiserhöhung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, stellt dies seine Zustimmung zu der Preiserhöhung dar. Sie wird dann mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam. Auf dieses Widerspruchsrecht und seine Wirkungen wird MIKO NET den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Preiserhöhung fristgerecht in Textform, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Preissenkungen werden zugunsten des Kunden weitergegeben.
- 11.4 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
- 11.5 Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weitergegeben, ohne dass diesem ein Widerspruchsrecht zusteht.
12 Änderungen der AGB und Leistungen
- 12.1 Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die AGB können aus triftigem Grund geändert werden. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit Entwicklungen nach Vertragsschluss, die MIKO NET nicht vorhersehen konnte und die von MIKO NET weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, zu Regelungslücken führen und sich hieraus nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
Änderungen gem. Ziffer 12.1 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so stellt dies seine Zustimmung zu der Änderung dar und diese wird mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam. Hierauf wird MIKO NET Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung fristgerecht in Textform, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
- 12.2 Die vertraglichen Leistungen können aus triftigem Grund geändert werden, wenn und soweit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische Neuerungen, (z.B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte) oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.
Änderungen gem. Ziffer 12.2 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Soweit die Änderungen nicht ausschließlich zu Gunsten des Kunden sind, kann dieser den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Betrifft die Änderung einen gesondert bestellbaren Zusatzdienst, beschränkt sich das Kündigungsrecht auf diesen Dienst.
13 Hinweise und gesetzliche Pflichtinformationen
- 13.1 Aktuelles Preisverzeichnis: Ein aktuelles, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist beigefügt.
- 13.2 Schlichtungsverfahren: Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 47a TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
- 13.3 Online Streitbeilegungsverfahren: MIKO NET nimmt darüber hinaus nicht an Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gem. §§ 2, 36 VSBG teil.
Leistungsbeschreibung der MIKO-NET GmbH für Privatkundenprodukte
Stand: Juli 2019
1. Standardleistungen und Optionale Leistungen
- 1.1 Diese Leistungsbeschreibung gilt für Richtfunk-/ Internetanschlüsse, die dem Kunden von der MIKO NET GmbH (im Folgenden „MIKO NET “ oder „Anbieter“ genannt) zur Verfügung gestellt werden.
- 1.2 Die unter den Ziffern 2-9 aufgeführten Leistungen sind standardmäßig im Leistungsumfang des Produktes enthalten. (Standardleistungen) Die in Ziffer 10 aufgeführten Leistungen sind nicht als Standardleistung im Produkt enthalten, sondern setzen eine gesonderte, ggf. kostenpflichtige Bestellung des Kunden voraus. (Optionale Leistungen)
- 1.3 Erbringt der Anbieter Dienste, ohne dass der Kunde hierauf einen vertraglichen Anspruch hat, kann der Anbieter diese Dienste jederzeit einstellen.
2 Anschlussleitung/Verfügbarkeit
- 2.1 Alle Produkte beinhalten einen Internetzugang. Die hierfür notwendige Infrastruktur stellt der Anbieter bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt (APL) am Kundenstandort bereit. Eine ggf. erforderliche weitere hausinterne Verkabelung in bzw. zu den Räumlichkeiten des Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.
- 2.2 Für den Richtfunkanschluss besteht eine Verfügbarkeit von 95% pro Kalenderjahr.
3 Router/ Nutzung eigener Router
3.1 Der Kunde kann die Bereitstellung des zur Nutzung des Richtfunkanschlusses notwendigen Routers optional beim Anbieter beauftragen (siehe Ziffer 10.4) oder nach Maßgabe der Ziffer 3.2 eigene Endgeräte verwenden. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss eines Routers erhält der Kunde bei Vertragsschluss.
3.2 Soweit der Kunde nicht die Bereitstellung eines Routers beim Anbieter beauftragt, hat der Kunde folgendes zu beachten:
- Der Kunde darf nur Router verwenden, welche die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen (z.B. § 3 Abs. 1 FTEG) und den jeweils gültigen Schnittstellenbeschreibungen des Anbieters entsprechen.
- Anschluss und Nutzung des Routers obliegt dem Kunden und ist nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Anschluss oder die Nutzung des Routers verursacht werden.
- Es besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt auf den Router zugreifen (z.B. über das Internet) und beispielsweise auf Kosten des Kunden Verbindungen aufbauen. Es obliegt insoweit dem Kunden, einen Router zu verwenden der den jeweils aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und alle gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern.
- Die hier angegebenen bzw. sonst vereinbarten Qualitätsparameter (z.B. Ziffer 2.2, 8.2 sowie tarifspezifische Leistungsmerkmale gem. Preisliste) gelten nicht, soweit deren Unterschreitung auf Anschluss und/oder Nutzung des Routers zurückzuführen ist.
4 Internetanschluss, Übertragungsgeschwindigkeit
- 4.1 Bei Inanspruchnahme des Internetzugangs wird jeweils eine dynamische IP-Adresse zugewiesen. Jeweils binnen 24 Stunden kann seitens des Anbieters ein Verbindungsabbruch, auch einer aktiven Internetverbindung, initiiert werden, nach dem sofort eine erneut Verbindung aufgebaut werden kann.
- 4.2 Alle angebotenen Tarife beinhalten einen Breitband-Internetzugang. Alle Tarifdetails, insbesondere Informationen über das im jeweiligen Tarif enthaltene Datenvolumen sowie die Übertragungsgeschwindigkeiten sind der Preisliste zu entnehmen. Die dort genannten Übertragungsgeschwindigkeiten sind Netto-Werte und gelten, sofern nicht im Einzelfall mit dem Kunden etwas anderes vereinbart ist.
- 4.3 Bei den Obergrenzen der angegebenen Bandbreitenbereichen handelt es sich um die jeweilige maximale und beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit, bei den Untergrenzen um die jeweilige minimale Download- und Upload-Geschwindigkeit des Internetzgangs. Die innerhalb der angegebenen Bandbreitenbereiche tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt maßgeblich von den physikalischen Gegebenheiten am Kundenstandort, insbesondere Beschaffenheit und Länge der Anschlussleitung ab. Informationen zu der normalerweise zur Verfügung stehenden Download- und Upload-Geschwindigkeit seines Internetzugangs an der vereinbarten Anschlussadresse erhält der Kunde in der Auftragsbestätigung.
- 4.4 Bei mehreren in einem Gebäude realisierten Anschlüssen kann eine gegenseitige Beeinflussung der Anschlüsse nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet hat.
- 4.5 Bei erheblichen Abweichungen der Bandbreite können sich der Abruf und die Verbreitung von Informationen und Inhalten über den Internetzugang verlangsamen und Einschränkungen bei der Nutzung von Anwendungen und Diensten ergeben, die über den Internetzugang in Anspruch genommen werden.
- 4.6 Ist der Kunde der Ansicht, dass die tatsächliche Leistung seines Internetzugangs von Dienstequalitätsparametern i.S.d. Artikels 4 Abs. 1 lit. a)–d) der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015 kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend abweicht, kann er eine Beschwerde an den Anbieter richten.
5 Sperren auf Wunsch des Kunden (nur in Verbindung mit einem Telefontarif):
Eine Sperrung des gesamten Anschlusses wird in zwei Varianten angeboten, nämlich als feste Anschlusssperre, die ausschließlich durch den Anbieter eingerichtet, aufgehoben oder geändert werden kann, oder als veränderbare Anschlusssperre, die vom Kunden konfiguriert werden kann. Daneben können auch Sperren einzelner Leistungen (z.B. Auslandstelefonie) gesperrt werden. Für einige Sperren wird ein Entgelt gem. Preisliste erhoben. Die Erreichbarkeit von 0900er-Rufnummern ist standardmäßig gesperrt. Über das Kundencenter unter +49 40 4011 360360 kann der Kunde diese Sperre aufheben lassen.
Der Kunde wird weiter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 18a TKG soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunk-anschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von neben der Verbindung erbrachten Leistungen hingewiesen.
6 Kundenservice und Entstörung
- 6.1 (geplant) Die Kundenbetreuung ist im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erreichbar. Dem Kunden steht unter flinkk.net ein Selfcare-Portal mit umfangreichem Serviceangebot zur Verfügung, z.B. hat der Kunde hier die Möglichkeit, seinen Vertrag zu verwalten, seine Rechnungen einzusehen und Einstellungen (z.B. zu Bestandsdaten oder zum Einzelverbindungsnachweis) zu ändern.
Dem Kunden steht daneben eine Kundenbetreuung zur Verfügung, an die (telefonisch derzeit unter +49 40 4011 360360) z.B. Störungsmeldungen adressiert werden können. Jeweils aktuelle Kontaktinformationen findet der Kunde unter flinkk.net.
- 6.2 Der Anbieter nimmt täglich Störungsmeldungen entgegen. Geht die Störungsmeldung werktags (montags 00:00 Uhr – freitags 20:00) ein, beseitigt der Anbieter die Störung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beim Anbieter. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist während des Feiertages ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt.
- 6.3 Ist zur Entstörung ein Technikerbesuch beim Kunden erforderlich, wird dem Kunden ein Termin für werktags 8:00 bis 14:00 Uhr oder 14:00 bis 20:00 Uhr oder samstags 8:00 bis 16:00 angeboten. Eine weitere Eingrenzung der Zeit-fenster ist nicht möglich. Kommt der Technikerbesuch aus vom Kunden zu vertretenen Umständen nicht oder erst später zustande, entfällt die Entstörungsfrist gem. Ziffer 7.2.
- 6.4 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung der Leistung des Anbieters nicht vor, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch verursachten Aufwendungen (z.B. im Rahmen der Fehlersuche) in Rechnung zu stellen.
7 Sicherheit und Verkehrsmanagement
- 7.1 Zur Identifikation und Behebung von Sicherheits- oder Integritätsverletzungen sowie von Bedrohungen und Schwachstellen stehen dem Anbieter präventive und reaktive Maßnahmen zur Verfügung. Zum Schutz der Kunden arbeitet der Anbieter fortlaufend an der Verbesserung des Sicherheitskonzepts für seine Netze und IT Systeme. Der Anbieter versucht, Sicherheits- und Integritätsverletzungen durch eine Vielzahl geeigneter technischen Maßnahmen (z. B. Firewall, Softwareupdates) zu unterbinden. Soweit der Anbieter (z. B. durch seine Netzwerküberwachung) dennoch Sicherheitsvorfälle erkennt, wird der Anbieter die Auswirkungen durch eine zeitnahe Reaktion seiner Mitarbeiter minimieren.
- 7.2 Bei Abwicklung des Daten- und Sprachverkehrs setzt der Anbieter geeignete Mess- und Steuerungselemente ein, um ein möglichst optimales Datenrouting zu gewährleisten und etwaige Überlastungen von Netzkomponenten zu vermeiden. Im Falle von Engpässen in einzelnen Netzkomponenten erfolgt eine systemseitig gesteuerte Anpassung, die einen gleichwertigen Nutzungszugang der Kunden sicherstellen soll. Im Einzelfall kann eine Priorisierung des Sprachverkehrs gegenüber dem sonstigen Datenverkehr sowie eine Priorisierung des Datenverkehrs bevorrechtigter Personen nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) erfolgen. Durch diese Priorisierungen kann sich die Up- und Download-Geschwindigkeit des sonstigen Datenverkehrs reduzieren.
- 7.3 Die angewandten Verkehrsmanagementmaßnahmen haben keine Auswirkungen auf die Privatsphäre des Kunden und den Schutz dessen personenbezogener Daten.
8 Optionale Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind nicht als Standardleistung im jeweiligen Produkt enthalten, sondern setzen eine gesonderte, ggf. kostenpflichtige Bestellung des Kunden voraus.
- 8.1 Optional bereitgestellte Router: Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.
Der Router ermöglicht den Anschluss mindestens eines Computers mittels LAN-Verbindung oder drahtlos über den WLAN-Standard. Die Nutzbarkeit und Reichweite von WLAN ist abhängig von den örtlichen (insbes. baulichen und räumlichen) Gegebenheiten am Kundenstandort. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Gewähr. Die WLAN-Schnittstelle des Routers wird kundenindividuell vorkonfiguriert verschlüsselt. Dem Kunden wird empfohlen, das Funknetzwerk durch ausreichend langes, sicheres und selbstgeneriertes Passwort zu sichern und im erforderlichen Rahmen weitere Vorkehrungen gegen das Eindringen Dritter in das Funknetzwerk zu treffen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
Der Anbieter teilt dem Kunden Nutzerdaten mit, die durch den Kunden im Router zu hinterlegen sind. Dadurch wird ein automatischer und permanenter Verbindungsaufbau ins Internet initiiert.
- 8.2 Telefoniedienstleistungen werden durch HFO angeboten und setzen einen rechtlich eigenständigen, zusätzlich abzuschließenden Vertrag voraus.
- 8.3 TV-Dienstleistungen werden durch WAIPU angeboten und setzen einen rechtlich eigenständigen, zusätzlich abzuschließenden Vertrag voraus.